Bevölkerungsschutz

Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen und Katastrophen - Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen (Information des SSG)

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 29.07.2003 an die Regierungspräsidien, das wir nachrichtlich erhalten haben, die Schaffung landeseinheitlicher Sirenensignale festgelegt (vgl. Mitgliederrundschreiben Nr. 588/03 vom 12.08.2003).

Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen nun das Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 02.03.2020 zur Kenntnis geben:

"Neben der Verbreitung von Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem mit den daran angeschlossenen Veröffentlichungskanälen, das den unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden (BRK-Behörden) seit August 2017 zur Nutzung zur Verfügung steht, kommt dem Einsatz von Sirenen aufgrund des Weckeffekts nach wie vor eine große Bedeutung zu. lm Rahmen des ISF (Internal Security Fund)-Bund-Länder-Projektes "Warnung der Bevölkerung" haben Bund und Länder gemeinsam Leitlinien entwickelt, die u. a. vorsehen, sowohl für die "Warnung der Bevölkerung" als auch die "Entwarnung" bundesweit einheitliche Sirenensignale zu nutzen.

Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 wurden für den Freistaat Sachsen landeseinheitlich die drei Sirenen-Signale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" geregelt. Aufgrund der o. g. Leitlinien wird eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen durch das Signal "Entwarnung" erforderlich.

1. Für den Freistaat Sachsen werden daher folgende landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt:

a) "Signalprobe"
1 x Dauerton von 12 Sekunden

b) "Feueralarm"
3 x Dauerton von je 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause

c) "Warnung vor einer Gefahr"
auf- und abschwellender Heulton: Dauer 1 Minute
Bedeutung: "Warnung: Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich!"

Verhaltensregeln:
• Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
• Informieren Sie sich über Warn-Apps z. B. NINA, BIWAPP etc.!
• Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
• Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden!
• Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
•Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! - Schnelle Hilfe braucht freie Wege!

d) "Entwarnung"
Dauerton von 1 Minute
Bedeutung: "Entwarnung: Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!"

2. Das Signal "Feueralarm" (Nr. 1b) dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.

3. Für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes benutzte Sirenen und sonstige Alarmgeräte können mittwochs um 15:00 Uhr mit dem nach Nr. 1a vorgesehenen Signal geprüft werden, sofern auf diesen Tag nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Die Landesdirektion wird gebeten, die unteren BRK-Behörden entsprechend zu unterrichten und durch diese die Information ihrer kreisangehörigen Gemeinden sicherzustellen.

Es wird empfohlen, die Bevölkerung durch geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen über die Signale und deren Bedeutung zu informieren. Hierfür kann das beigefügte Merkblatt genutzt werden.

Der Erlass vom 29. Juli 2003 wird aufgehoben."

Merkblatt Sirenensignale